StartseiteArchiv2005Sportförderrichtlinie

5.4.05: Änderung der Sportförderrichtlinie

In der Sitzung des Sportausschusses am 5. April 2005 beantragten wir eine Änderung der Richtlinien zur Förderung des Sports. Der § 4 Nr. 4.1.3 sollte ergänzt werden und wie folgt lauten:

"Sportliche Aktivitäten von Sportvereinen, die die sportliche Betreuung und Rehabilitation von alten Menschen, Behinderten, Schwerbeschädigten und Infarkt- oder Krebspatienten begünstigen oder die gezielte Integration ausländischer Mitbürger betreiben, werden durch die Gemeinde besonders gefördert, soweit die Haushaltslage der Gemeinde dies zulässt."

Durch diese Ergänzung soll den Vereinen besonders Rechnung getragen werden, die sich gezielt für die Integration ausländischer Mitbürger verdient machen (z. B. Projektarbeit).

Ausschussmitglied Roman Andrzejewski: „Dies ist genauso wichtig wie die Rehabilitation von alten Menschen oder Behinderten. Soweit es die Haushaltslage zulässt, soll die Integrationsarbeit mit berücksichtigt werden.“

Anlass war ein Antrag des JTTC Hochneukirch, der in diesem Bereich mit Vorbildfunktion arbeitet. Dessen Antrag auf eine erhöhte Bezuschussung von Tischtennisplatten, die man auch der Schule zur Verfügung stellt, war in der gleichen Sitzung abgelehnt worden. Grund: beim Land gibt es dafür einen besonderen Fördertopf. Nur: niemand hat darauf rechtzeitig hingewiesen.


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