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Startseite Archiv 2008 Beigeordneter
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13.1.08: Viel Erfolg, Herr Jansen! |
Im Dezember baten wir den Landrat als Aufsichtsbehörde, die Wahl von Herrn Jansen zum Ersten Beigeordneten zu prüfen.
Am 9.1.08 antwortete Herr Patt und erklärte sehr oberflächlich und kurz, dass es seinerseits keine Gründe zur Beanstandung gäbe. Dabei hat er lediglich die nicht gestellte Frage beantwortet, ob Herr Jansen überhaupt gewählt werden darf.
Die Tatsache, dass er Volljurist und Bankkaufmann sei sowie stellvertretender Teamleiter eines 21-köpfigen Teams, ist deswegen eine sehr schwache Begründung des Kreises. Auf die Tatsache, dass nur 3 von 8 Kriterien der Ausschreibung erfüllt werden, wird nicht eingegangen.
Die FWG-Fraktion hat mit keiner anderen Antwort gerechnet. Es bleibt der fade Beigeschmack, dass das Begehren der FWG nicht für voll genommen wurde. Letztlich fehlte eine richtige Auseinandersetzung mit dem Thema. Eine vernünftig erscheinende Begründung war nicht erkennbar. Mit anderen Worten - eine Gefälligkeitsstellungnahme.
Dennoch werden wir diese Entscheidung nun abschließend hinnehmen und keinen Rechtsweg beschreiten. Wir wollen die Gemeinde vor etwaigen Schäden bewahren, obwohl wir von einem Erfolg bei einer rechtlichen Auseinandersetzung ausgehen.
Daher wünschen wir Herrn Jansen viel Erfolg für die schwere Aufgabe, die er bereit ist anzugehen. Wir bieten ihm konstruktive Mitarbeit an, werden seine Arbeit aber aufmerksam beobachten.
Wir hoffen, dass unser Beigeordneter schnellstens die Bürgermeisterin entlastet, damit diese sich wieder vorrangig um die wirtschaftliche Entwicklung unserer Gemeinde kümmern kann.
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Am 15.12.07 wendet sich |
die FWG aufgrund eines einstimmigen Beschlusses der Fraktion mit einem Schreiben des Fraktionsvorsitzenden an die Kommunalaufsicht, den Rhein Kreis Neuss.
In dem Schreiben bezweifelte die FWG-Fraktion aus Gründen mangelnder fachlicher Eignung, dass die Ernennung von Herrn Jansen rechtmäßig sei und bat um formale und inhaltliche Prüfung. Sie legte dar, warum Herr Jansen die Qualifikationserfordernisse deutlich nicht erfülle. Dabei habe sie sich nicht von persönlichen Betrachtungen, sondern lediglich von fachlichen Gesichtspunkten leiten lassen.
So könne Herr Jansen keine ausreichende Erfahrung für das Amt eines Beigeordneten nachweisen, da er noch nie im Bereich der kommunalen Verwaltung tätig war. Zudem weise er keine Führungserfahrung in der Leitung größerer Organisationseinheiten auf. Insoweit betrachte die FWG Jüchen die Einsetzung von Herrn Jansen in das Amt des 1. Beigeordneten als Verstoß gegen die Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) und als abträglich im Sinne des Gemeinwohls.
Die Verwaltungsgerichte urteilen, dass eine Stelle neu auszuschreiben sei, sollten die Ausschreibungskriterien nicht erfüllt werden.
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6.12.2007: Kein Kesseltreiben gegen Jansen, |
sondern mangelnde Qualifikation des Bewerbers, das stellte die FWG in einer Pressemitteilung vom 6. Dezember 2007 fest. Denn der Beigeordneter muss laut Gemeindeordnung (GO) Sachkunde und Erfahrung mitbringen.
In der Pressemitteilung der CDU, die am 1. Dezember 2007 in der NGZ veröffentlicht wurde, verkündet die Mehrheitsfraktion „Jansen ist bester Bewerber“. Gleichzeitig wurden SPD und FWG bezichtigt, aus politischen Gründen ein Kesseltreiben zu veranstalten.
Allerdings lässt die „Führungsspitze der CDU“ dabei völlig die Sachkunde vermissen. Vielleicht hat sie diese auch bewusst für ihren Parteifreund Michael Jansen ausgeblendet, denn die GO schreibt klar vor, dass der Beigeordnete das notwendige Verwaltungs-Fachwissen und das fachliche Können schon beim Eintritt in das Amt mitbringen muss und nicht erst im Zuge laufender Amtsgeschäfte erwerben darf.
Zur Untermauerung sei die Verwaltungsvorschrift zu § 71 der GO zitiert, in der es heißt:
„Der Bewerber muss als Verwaltungsfachmann aufgrund seines fachlichen Wissens und berufl. Könnens den ihm gestellten Aufgaben gewachsen sein. Er muss auch die anfallenden Geschäfte der laufenden VW beherrschen, um die ihm unterstellten Dienstkräfte als Vorgesetzter anweisen, fachlich beaufsichtigen und anleiten zu können.
Bei einem Bewerber für das Amt eines Beigeordneten muss das für das Amt erforderliche notwendige Fachwissen und erprobte Können vorhanden sein.
Die gesetzlich vorgeschriebenen persönlichen Voraussetzungen müssen bei Antritt des Amtes erfüllt sein. Es genügt nicht, dass der Bewerber aufgrund seiner Anlagen und Fähigkeiten in der Lage wäre, sich die für das Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen anzueignen.
Er müsste aufgrund seines bisherigen Werdeganges und seiner beruflichen Tätigkeit fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erworben sowie Erfahrungen gesammelt haben, die ihn befähigen, die betreffende Stelle wie ein fachlich vorgebildeter Beamter auszufüllen.
Die fachlichen Voraussetzungen der Wahlbeamten werden vielmehr insbesondere durch eine Tätigkeit in der praktischen Verwaltung, vor allem im Gemeindedienst, nachzuweisen sein, bei der es möglich war, gute Fachkenntnisse und Einsichten in das Verwaltungsgeschehen zu erwerben.
Zudem stellte das Bundesverwaltungsgericht (in der GO zitiert) in einer bis heute unangefochtenen Grundsatzentscheidung von 1955 bereits klar:
„Den Nachweis der Sachkunde kann ein Bewerber nicht erst im Verlauf seiner Tätigkeit als endgültig angestellter Wahlbeamter erbringen.“
Nichts anderes würde im Fall Jansen geschehen, wie er als Gast unserer Fraktionssitzung am 13.11. selber ausdrücklich erklärte. Er rechnet mit 1 – 2 Jahren.
Insgesamt sieht sich die FWG deshalb sachlich im Recht, wenn sie Michael Jansen wegen seiner fehlenden fachlichen Qualifikation im Bereich des Verwaltungsrechts, seiner mangelnden Erfahrung im Tätigkeitsfeld der öffentlichen Verwaltung und Unerfahrenheit in der Mitarbeiterführung und größerer Organisationseinheiten ablehnt. Dies betrifft ausdrücklich nicht die Person Michael Jansen, sondern lediglich seine Qualifikation für das Amt des Beigeordneten. Dass der Kandidat Jansen vor der Ratssitzung persönlich von der ablehnenden Haltung der FWG-Fraktion informiert wurde, war ein Akt der Fairness.
Von einem Kesseltreiben kann insoweit keine Rede sein. Die Ignoranz der CDU bezüglich der Faktenlage und der fachlichen Ungeeignetheit des Kandidaten ist für die FWG letztlich nur als parteipolitische Postenschieberei zu verstehen. Es bleibt dabei: Herr Jansen sollte verzichten. Die FWG wird für den Fall einer Wahl Jansen’s rechtliche Schritte prüfen.
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1.12.2007: Es ist ein Irrglaube des |
Führungs-Quintetts des CDU-Gemeindeverbandes, die FWG sei gegen den potentiellen Beigeordneten Jansen wegen seines schwarzen Parteibuchs. Vielmehr haben wir Bedenken aufgrund seiner Qualität (nicht seiner Person!). Die Gemeinde braucht jetzt einen starken Beigeordneten, der sein Handwerk aufgrund der schwierigen Situation der Gemeinde versteht und nicht von der CDU ferngesteuert werden kann.
"Ämterpatronage ist mehr als ein Ärgernis - sie ist verfassungsfeindlich"
"Postenvergabe nach Proporz und Parteienherrschaft haben die Moral der Bürger zerstört."
(Hans Leyendecker, leitender politischen Chefredakteur der "Süddeutschen Zeitung" aus seinem Buch "Die Korruptionsfalle - Wie unser Land im Filz versinkt", S. 11 sowie S. 265)
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Fataler Fehler! In der Stellenausschreibung |
der Gemeinde Jüchen für den Beigeordneten steht : ... darüber hinaus verfügen Sie über ausreichende Erfahrung für das Amt der/des Ersten Beigeordneten...“. Ein fataler Fehler, wie es heute scheint. Recherchiert man im Internet, dann heißt es bei der Suche nach Beigeordneten ausschließlich: „ausreichende kommunale Erfahrung“ – und dann wäre Herr Janssen draußen. Aber dahinter verstecken sich nun die CDU und der Koalitionspartner in spé, Bündnis 90/Die Grünen, in ihrer Argumentation.
Das mit der Koaltion hatten wir schon einmal, nur mit der UÖWG. Aber die Jüchener Bündnis 90/Die Grünen sind ja praktisch die UÖWG, im Endeffekt ein Wolf im Schafsfell.
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19.11.2007: Gegen den potentiellen Beigeordneter |
"Das derzeitige Vorgehen der Mehrheitsfraktion ist ein unglaubliches Possenspiel, genau die Form von Politik, für die sich die FWG nicht stark macht.", so FWG-Vorsitzender Stefan Thomassen.
Peter Dederichs von Bündnis 90/Die Grünen äußerte gegenüber der Presse, Jansen wäre auch ein guter Bürgermeister. Mäusken - ick hör´ dir trapsen.
Die potentiellen Bewerber wurden erstmals am 5. November 2007 der Politik vorgestellt. Gleichzeitig äußerte Peter Dederichs in der Rheinische Post vom 20. November 2007, dass man sich bereits vor drei Wochen für den dreifachen Familienvater entschieden habe. Eine Absprache von Bündnis 90/Die Grünen mit der CDU habe es nicht gegeben. Doch: Drei Wochen entsprechen mindestens 21 Tage, das heißt Ende Oktober, das heißt damit vor dem 5. November...! Wer glaubt, wird selig. Natürlich gehen wir davon aus, Herr Dederichs, dass Sie zwei Wochen meinten und das alles, alles nur ein schlimmes Missverständnis ist. Denn Sie sind ja nicht so ...
Nach Ansicht von Berthold Kurzawiak, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, riecht alles stark nach Kungelei. "Wieso machen sich die Grünen mit den Herren Dederichs an der Spitze so stark für Jansen? Wir werden dieses vielleicht bei der nächsten Gemeinde-Ratswahl sehen, vielleicht auch schon früher.".
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