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15.7.08: Die Jüchen GmbH - immer noch Baustelle...

Mit einer Anfrage wandte sich die FWG am 15. Juli 2008 an die Bürgermeisterin. Dabei bezog sich die Fraktion auf die Ratssitzung vom 18. Mai 2006, wo der FWG-Antrag zur Gründung einer GmbH diskutiert wurde. Dabei wurde beschlossen, dass die Verwaltung Aufgabenbereiche benennt, die in anderen Organisationsformen effektiver und wirtschaftlicher erledigt werden können.

Im August 2006 erklärte die Bürgermeisterin, dass einige Bereiche untersucht würden und man Kontakt mit der Stadt Dormagen aufgenommen habe.

Noch im Februar 2006 lobte die Bürgermeisterin die Vorzüge einer GmbH. Sie erklärte, dass mehr Flexibilität gegeben sei und finanzielle Vorteile nutzbar würden. Als Beispiele führte Sie Projektplanung von Gewerbe- u. Wohngebieten an sowie die Wirtschaftsförderung.

Aus FWG-Sicht hat sich daran bis heute nichts geändert. Im Gegenteil: In Jüchen soll ein neues Gewerbegebiet entstehen. Die Sportplätze in Garzweiler und Hochneukirch sollen vermarktet werden, um Kunstrasenplätze schaffen zu können. Das Wohngebiet Jüchen-West muss angegangen werden. Hier dürfte eine GmbH erhebliche Vorteile haben. Friedhöfe und Grünanlagen, Straßenbau/Erschließung könnten integriert werden.

Ratsmitglied Berthold Kurzawiak: "Wenn Politik und Verwaltung jedoch keine GmbH wünschen, dann soll dies auch so erklärt werden. Dass jedoch ein Ratsbeschluss auch nach 2 Jahren nicht abschließend ausgeführt wird, ist skandalös und bezeichnet für die Verhältnisse in Jüchen."

16.2.2006: GmbH hat Vorteile

Die Gemeinde verfolgt das Ziel, die Einwohnerzahl auf über 25.000 zu steigern. Damit werden die Kompetenzen einer mittleren kreisangehörigen Stadt erreicht. Jüchen würde handlungsfähiger. Aus diesem Grund scheint es zwingend geboten, alle Möglichkeiten zielgerichtet zu bündeln, Wirtschaftspolitik sowie Projektplanung von Gewerbe- und Wohngebieten würden von der GmbH erledigt.
Die GmbH als privatrechtliche Organisationsform kann flexibler reagieren, es gibt kleinere Gremien und kürzere Wege.
Die Gemeinde kann bei Angeboten nicht Nachverhandeln, die GmbH sehr wohl.

Weiterhin sehen wir die Möglichkeit, dass sich die GmbH auch als Dienstleister gegen über dem Bürger etablieren kann.

Das in der Presse genannte Beispiel des Entfernens von Schnee bei betagten Mitbürgern gegen Entgelt soll nur ein Beispiel sein. Dazu kommen Anlage und Pflege von Grün- und Außenanlagen.

Letztlich bleibt der Rat für die Entwicklung der Gemeinde hauptverantwortlich, da er der GmbH dahin gehend einen klaren Auftrag erteilen würde. Für die Umsetzung wäre die GmbH verantwortlich.

Die GmbH kann keine Verantwortung auf andere abschieben. Sie muss jedes Jahr ihre Bilanz vorlegen, woran die Arbeit (Erfolg, Nichterfolg) messbar ist, die sie geleistet hat.

Die GmbH kann steuerliche Vorteile nutzen.

Nach einer gewissen Zeit sollte geprüft werden, den Bauhof zu integrieren.

Die FWG rät an, eigenes Personal einzusetzen. Die Bürgermeisterin ist Geschäftsführerin. Dazu gehört ein „Prokurist“, der für die Initiative zuständig ist und Verantwortung übernimmt. Personalkosten können aufgebracht werden über Mitarbeiter/innen der Verwaltung, die in Ruhestand oder Vorruhestand gehen. Somit würden keine zusätzlichen Personalkosten entstehen.

Wir gehen davon aus, dass dies aufgrund der Verwaltungsneustrukturierung und Vereinfachung bisheriger Arbeitsabläufe möglich sein muss.

Folgende Punkte sollen von der Verwaltung berücksichtigt werden:
das Bereitstellen von Haushaltsmitteln in 2006
Prüfung des Personalbedarfs (Personal ausschließlich aus der Gemeindeverwaltung bzw. Ersatz für dort nicht mehr besetzte Posten) Wertpapiere zur Finanzierung, wodurch Bürgern Beteiligungsmöglichkeiten eingeräumt werden Verkauf aller bebauten und unbebauten Grundstücke an die GmbH; Kaufpreis wird Darlehen für die GmbH; Mieteinnahmen gehen an die GmbH; GmbH zahlt Zinsen an die Gemeinde; mit RWE Power AG wird verhandelt mit dem Ziel einer Anschubfinanzierung als Teil der alljährlichen Nachteile, die die Gemeinde durch die Tagebaue (Einwohner, Grundsteuer, Mehraufwand, Verkehrsprobleme u. a.) erleidet.


Antrag der FWG-Fraktion: Antrag der FWG

Aufgaben

Entwicklung und Vermarktung von Bauland

Wirtschaftsförderung

Abwicklung aller Beschaffungsaufträge (ab X €) für die Gemeinde,

Vermietung, Verpachtung und Verwaltung des Grundbesitzes der Gemeinde, soweit er nicht durch die GmbH erworben wird,

Verwaltung des vermieteten/verpachteten Grundbesitzes der GmbH.




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