StartseiteSachthemenLeitbild 2020Stellungnahme

Am 7. Juni 2006 gab die FWG-Fraktion

die folgende Stellungnahme zum Leitbild ab:

Die Verwaltung hat einen sehr umfangreichen Entwurf vorgelegt. Für die Fraktionsarbeit ist der Entwurf sehr informativ. Der Bürger allerdings muss ein aussagkräftiges und flüssig lesbares Papier vorfinden.

Festzustellen ist, dass große Teile des Entwurfes die Ist-Situation der Gemeinde oder gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben wiedergeben. Dargestellt werden muss die Soll-Situation. Die tagesaktuellen Darstellungen gehören nicht in das Leitbild.

Der Bürger soll erkennen, wohin die Gemeinde will und was sie erhalten. Dazu gibt es außer in Einzelbereichen letztlich keine Ausführungen.

Es wurden keine besonderen Stärken im Vergleich zu Nachbarkommunen herausgearbeitet. Was haben wir, was andere nicht haben? Was wollen wir haben, was andere nicht haben?

Aufgenommen werden soll das Ziel, die Schulden bis 2020 zu halbieren und aus Jüchen in den Folgejahren eine Null-Schulden-Gemeinde zu machen.

Der zentrale Leitsatz „Lebensqualität für Jung und Alt – jetzt und in Zukunft“ muss überdacht werden. Er klingt banal, weil er auf jede Kommune zutrifft. Ein Leitsatz muss „Jüchenspeziell“ sein. Deswegen erscheint uns der bisherige Slogan sinnvoller. Zu überlegen ist, dass die Bürger ihren Slogan selber entwickeln.

Der Beschluss des Rates vom 4. April 2005 hinsichtlich einer Bebauung nördlich der Bedburdycker Strasse findet sich im Entwurf nicht wieder, obwohl so beschlossen wurde.

Die Idee, ein Wohngebiet für exklusives Wohnen bei Damm zu errichten, soll den Zielen der Landesplanung entgegenstehen. Dieses Thema gehört ins Leitbild.

Die FWG vertritt folgenden Standpunkt, der nicht nur für Damm gilt:
die Vorgaben des Landes müssen nicht für die Ewigkeit gelten. Wenn Änderungen erwünscht sind, muss man sich dafür einsetzen. Forderungen der Gemeinde können seitens vorgesetzter Dienststellen zurückgewiesen werden, müssen dann aber dementsprechend begründet sein.

An manchen Straßen fällt der Verfall von Privathäusern auf. Zur Erhaltung eines geordneten Ortsbildes gehört es, dies zu verhindern beziehungsweise zu beseitigen. Im Rahmen des Gebäudemanagements sollte mit den Besitzern Kontakt aufgenommen und Maßnahmen verabredet werden, um den ortsprägenden Charakter zu erhalten. Bei Problemstellungen soll die Verwaltung Hilfestellungen anbieten.

Wenn wir den Entwurf richtig verstehen, ist in verschiedenen kleinen Orten keine weitere Bebauung erwünscht. Wenn damit auch das Schließen von Baulücken gemeint ist, dann sollte dies geändert werden. Dies sollte im Stil des vorhandenen „Ortcharakters“ ermöglicht werden. Alle Dörfer sollen nach § 34 BauGB im Flächennutzungsplan dargestellt werden.

Bei Neubaugebieten sollte auf entsprechende Südlage geachtet werden, die den Bauwilligen die optimale Möglichkeit zur Nutzung von Solarenergie ermöglicht.

Jüchen braucht mehr Gewerbe und deswegen entsprechende Grundstücke, die planungsrechtlich gesichert sind. Angrenzend an das Auenfeld befindet sich eine ungefähr. 10 ha große Gewerbefläche, die im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist. Es besteht unserer Kenntnis nach kein Bebauungsplan. Im Leitbildentwurf wurde angeführt, diesen Standort zu überdenken.
Wir schlagen vor, diese 10 ha zur Mischfläche zu erklären, um so einen Übergang zum Auenfeld zu bekommen. Dafür könnte ein Gewerbegebiet an der Straße nach Gubberath, gegenüber 3M, entstehen. Die verkehrstechnische Anbindung wäre auch dort hervorragend.

Ein größeres Gewerbegebiet könnte südlich der A46 gemeinsam mit Grevenbroich entstehen. Eine Umsetzung mit GV erscheint wahrscheinlicher, als der Regiopark mit Mönchengladbach. Wenn man entgegen unserer Meinung den Regiopark weiterhin verwirklichen möchte, gehört er ins Leitbild. Im Entwurf fehlt dazu jeglicher Hinweis.

Der Entwurf stellt fest, dass Tourismus ein wichtiger Faktor der Wirtschaftsförderung ist. Angesprochen wird insbesondere Schloss Dyck.
In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass mit dem Leitbild dann auch eine bessere Verkehrsanbindung im öffentlichen Personennahverkehr angestrebt werden muss. Eine optimale ÖPNV-Anbindung für einen größeren Einzugsbereich könnte den Tourismus verbessern. Die Anbindung MG - Korschenbroich – Neuss/Düsseldorf – Grevenbroich – Jüchen – Rheydt – MG zwingt zum Umsteigen.

Die Gemeinde hat 5 Grundschulen. Aufgrund der Geburtenzahlen könnte künftig 1 Schule überflüssig werden. Im Leitbild sollte erklärt werden, dass ein neues Schulkonzept erstellt wird, sobald das Land NRW die neuen Schulgesetze (u. a. Aufhebung der Bezirke) erlassen hat. Das Konzept berücksichtigt dann auch die Kostenaspekte.

Für die Schulen fehlt die Unterstützung für den Französischunterricht, obwohl insbesondere auf die Städtepartnerschaft mit Leers verwiesen wird. Das gehört in ins Leitbild.

Die Städtepartnerschaft mit Rebesgrün wird nicht erwähnt.

In vielen Ortsteilen gibt es Büchereien. Sinnvoller erscheint uns, im Leitbild zu erklären, dass die Schaffung einer Zentralbücherei angedacht wird, um so die Qualität zu steigern. Alternativ wäre je eine Bücherei an den Siedlungsschwerpunkten überlegenswert.

Die Polizeiwache Jüchen, die nicht rund um die Uhr besetzt ist, sieht sich immer wieder Diskussionen hinsichtlich einer Schließung ausgesetzt. Jüchen will Stadt werden und dies durch Bevölkerungszuwachs erreichen. Der Erhalt der Wache gehört ins Leitbild. Übrigens ist die Wache Samstags von 10 – 18 Uhr besetzt (fehlt im Entwurf). Was ist mit einer Ordnungspartnerschaft?

Stadt werden heißt auch, mehr Verantwortung zu übernehmen. Deswegen sollte die Aussage hinsichtlich der an den Kreis ausgelagerten Aufgaben keine Erwähnung finden.

Begriffe wie „e-governments“ sollten nicht nur erwähnt, sondern dann auch die dahinter stehenden Ziele aussagekräftig formuliert werden.

Aus- u. Fortbildung des Personals zur Qualitätssicherung in der administrativen Arbeit wird nicht angesprochen.

Für den Bereich der Ver- u. Entsorgung fehlt uns die eindeutige Aussage: Ziel ist es, trotz optimaler Versorgung eine Kostensteigerung grundsätzlich zu vermeiden bzw. sich um eine Kostenreduzierung zu bemühen. Fernziel sollte sein, sich von Ver- und Entsorgern zu befreien. Dies kann durch eigene „Stadtwerke“ geschehen.So halten wir die Versorgung neuer Wohngebiete z. B. mittels Blockheizkraftwerke für prüfenswert – siehe Schulzentrum. Innovative Energiekonzepte müssen berücksichtigt werden.

Im Bereich der Freizeitmöglichkeiten für Kinder/Jugendliche vernachlässigt das Leitbild den Bereich der Altersgruppe der ungefähr 13 bis 18-Jährigen. Es war absehbar, dass durch die Errichtung der Realschule und des Gymnasiums eine große Anzahl dieser Altersgruppe ihre Freizeit in der Gemeinde verbringt.
Für Kinder gibt es Theateraufführungen, für Erwachsene Abendveranstaltungen.
Es ist seit längerem festzustellen, dass die angesprochene Altersgruppe sich in Ansammlungen von teilweise 10 bis15 Personen in Gierath, Jüchen und Hochneukirch an bestimmten Punkten treffen, aber keine Beschäftigung haben.
Ziele, wie mit diesen Jugendlichen umgegangen wird, müssen erarbeitet und ins Leitbild aufgenommen werden.

Das durchschnittliche Alter der Bevölkerung steigt. Fernziel muss eine ausreichende ärztliche und pflegende Versorgung sein. Beide Bereiche fehlen im Entwurf.


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