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Der Staub

ist ein Thema, das nicht verniedlicht werden sollte. Wir haben in der Vergangenheit auf die Gefahren hingewiesen und werden auch in Zukunft das Thema "Feinstaub" weiter verfolgen.

Nach Zeiten der Passivität in den vergangenen Jahren ist endlich auch die Verwaltung im Jahre 2006 aufgewacht und aktiv geworden. Allerdings reichen die in Angriff genommenen Aktivitäten aus unserer Sicht bei weitem nicht aus.

Danach ruhten die Aktivitäten, bis, bis im Jahre 2010 offenbar weiterer Diskussionen über die Parteigrenzen hinaus notwendig wurde.

Hierzu vorab einige "ältere" Informationen, die nach wie vor in ihrer Aktualität Bestand haben:

- Informationsveranstaltung 11. März 2004
- Leserbrief 22. April 2004
- 14. April 2005: Verwaltung aktiv
- 25.8.06: Pressemitteilung

Weitere Informationen zum Thema "Staub" finden Sie beim Bund für Umwelt- und Naturschutz unter dem Link: BUND NRW: Staub durch Tagebaue.

Beregnungsanlage am Tagebaurand - hilft nicht wirklich und wirkt höchstens gegen Grobstaub.


23.2.12: FWG nimmt kritisch Stellung zum

Antwortenkatalog des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) bezüglich Feinstaub in der Planungsausschuss-Sitzung.

In Bezug auf den so genannten Grobstaub werden die Jahresmittelwerte eingehalten – zumindest sagen dies die vorgelegten Zahlen. Dennoch hat die Belastung zugenommen, teilweise hat sie sich seit 2010 verdoppelt.

Mit entscheidend ist jedoch, wo Messungen durchgeführt werden und dabei sollte man durchaus kritisch sein. Noch 2006 gab es 20 Messstellen, jetzt nur noch 6 oder man hat der Verwaltung nicht alle Ergebnisse zur Kenntnis gegeben. Auch das sollte kritisch gesehen werden. Enttäuschend ist, dass RWE weiterhin keine Vorschläge unterbreitet, um eine Belastung zu minimieren, die ohne Tagebau nicht vorhanden wäre.

Bezüglich Feinstaub geht das LANUV offensichtlich davon aus, dass es in Jüchen nur Verblendete gibt. Mit den einzelnen Antworten muss man sich deswegen nicht beschäftigen, wenn man folgendes weiß: der Gesetzgeber hat den Tagesmittelwert auf 50 Mikrogramm begrenzt. Zumindest aus rechtlicher Sicht ein Wert, der die Bevölkerung schützen soll. Bei mehr als 35 Überschreitungstagen muss offiziell eingegriffen werden. Dabei interessiert es nicht, wenn Tageswerte doppelte oder noch höhere Werte ergeben, d. h., dass die Betroffenen an einzelnen Tagen mit Feinstaubmengen belastet werden, dessen Menge nur für mehrere Tage zulässig ist. Die Jüchener Mess-Station stand nur 8 Monate und wies bereits 20 Überschreitungstage nach

Das LANUV erklärt in einer der Antworten, dass die Stundenwerte der Mess-Station in Niederzier völlig unauffällig seien. Nicht erwähnt wird jedoch, dass es in Niederzier in 2010 statt der höchstens 35 zulässigen Überschreitungstage 41 und in 2011 schon 46 Tage gab.

Das LANUV hat auch nicht erwähnt, dass nur PM 10 gemessen wird und nicht den besonders lungengängigen PM 2,5. Dieser wird zwar an 15 Stellen gemessen, aber an keinem Tagebau.

Die Rückschlüsse aus der Messstation Gustorf sind unseriös. Diese Anlage steht nicht in der Hauptwindrichtung. Dennoch gab es 2011 dann 34 Überschreitungen. Auch das ist in der Vorlage nicht zu lesen. An 16 Tagen lagen die Werte über 75 Mikrogramm. Dies auf die kritische Grenze bei 50 umgerechnet, hätte für 8 weitere Überschreitungstage gereicht.

Verlässliche Werte sind also nur durch Messungen in unserer Gemeinde seriös und auch nur im Einwirkungsbereich bzw. künftigen Bereich des Tagebaus.

Wie schwierig es ist, mit dem Thema Feinstaub voranzukommen, kann man nachvollziehen, wenn man weiß, dass das zuständige Ministerium, das Bergamt und RWE den Feinstaub noch 2003 verleugnet haben. (Anmerkung: 2004 hatte die FWG Feinstaub schon thematisiert. Der Grünen-Umweltminister Remmel verneint heute immer noch Handlungsbedarf in Sachen Feinstaub - Bündnisgrüne-Wendehälse, wenn Sie in politischer Verantwortung stehen.)

Dieses Radioaktivität ist und bleibt besonders brisant, weil nicht mit offenen Karten gespielt wird. Das Forschungszentrum Jülich wird immer gerne als Gegenbeweis angeführt. Dabei waren es dessen Mitarbeiter, die die Radioaktivität im Grobstaub nachgewiesen haben.

Dem LANUV liegen keine Messungen zur Alpha- und Gammastrahlung vor. Zu Uran und Thorium gibt es ebenfalls keine Erkenntnisse. Ob das Grundwasser durch Sümpfungswasser belastet wird, ist dem LANUV nicht bekannt.

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) geht nachvollziehbar davon aus, dass durch den Tagebau eine radioaktive Belastung der Luft gegeben ist. Es wäre seitens des LANUV ehrlicher gewesen, dass mitzuteilen, was der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages erklärt hat, nämlich das es praktisch keine zugänglichen, wissenschaftlichen Untersuchungen gibt.

6.9.11: FWG fordert Schadensersatz!

südöstliche Bereich der Gemeinde versinkt wieder einmal unter einer Dreckglocke. Die aus der Tagebaugrube heraus steigenden Stäube sind weithin erkennbar.Dieser Zustand ist leider in unregelmäßigen, weil wetterabhängige Verhältnisse, „zu ertragen“.

Nachdem Gerolf Hommel Jüchen mit dem Motorrad durchfahren hatte, schmeckte er den Dreck und hatte einen Belag auf den Zähnen.

Das die Wetterlage mit den starken Winden heute zu dieser unerträglichen Belastung führt, dürfte RWE im Vorfeld bekannt gewesen sein. Aber offensichtlich hat man nichts unternommen, um den Zustand einzudämmen. Warum geht man nicht frühzeitig hin und überfliegt die verursachenden Tagebauflächen und benässt sie? Diese Möglichkeit besteht jederzeit, analog von Waldbränden.

Aber RWE scheint es weiterhin nicht zu interessieren, ob unsere Bürger unter diesen Zuständen leiden. Natürlich wäre das Benässen kostenintensiv, aber RWE muss sich fragen lassen, ob Profit vor Gesundheit geht.

Die FWG-Fraktion fordert daher: "RWE soll Schadensersatz leisten und für mindestens 1 Monat die Energiekosten aller öffentlichen Gebäude übernehmen." Als Ersatz für die Staubbelastung kämen die Bürger so zumindest zu einer Haushaltsentlastung. Eine wie üblich von RWE abgegebene Entschuldigung für die Zustände bringt niemandem etwas.
Wir hoffen, dass die anderen Fraktionen das genauso sehen und überlegen, in dieser Richtung einen Ratsantrag zu formulieren, der RWE auffordert, künftig Entschädigungen zu leisten.

25.11.10: Planungsausschuss sieht Handlungsbedarf

Zu Beginn der Sitzung des Planungsausschusses am 25.11.10 konnten die Ausschussmitglieder auf Einladung von RWE an einer Besichtigungstour durch den Tagebau teilnehmen. Der Bergbautreibende wollte die Maßnahmen zur Verhinderung des Tagebaustaubes vorführen.

Aus Sicht der FWG-Teilnehmer Oswald Steffens und Gerolf Hommel war die Tour enttäuschend. Die Absetzer, Mitverursacher des Staubes, liefen nicht. Nur die Bänder am Kohlebunker sind mit Hauben abgedeckt. Die kilometerlangen Bänder vom Abraum zum Kohlenbunker sind offen. Der Kohlebunker mit ca. 400.000 Tonnen Kohle selber ist ungeschützt.

Über die von RWE hoch gelobten Sprenkleranlagen an der Grubenrandstraße, von der FWG als Alibimaßnahme bezeichnet, wurde kein Wort verloren. Das spricht für sich!

Danach standen die zwei RWE-Vertreter im Ausschuss zur Befragung bereit.
25.11.10: Planungsausschuss sieht Handlungsbedarf
Hommels Nachfrage, ob vor Tagebaubeeinflussung der Gemeinde Grobstaubmessungen durchgeführt wurden, um heute den Unterschied bewerten zu können, konnte RWE nicht beantworten. Daraufhin wurde die RWE-Vertreter gebeten, dies zu prüfen und die Daten zu übermitteln.

Er machte auf den folgenden Zustand aufmerksam gemacht: Ständig Dreck und Staub auf Balkone, Terrassen, Fenster, Wäsche,

beim Lüften in den Räumen, Betten, Schränke, ... Das bedeutet zusätzlichen Zeitaufwand, Wasserkosten, Reinigungsmittel.

Die FWG wirft RWE Power AG vor, das der Bergbau unwidersprochen der Verursacher ist und es sich somit um einen Bergschaden handelt (also nicht nur bei Risse in/an Häuser). Dafür muss entschädigt werden!! Die RWE´ler waren dann etwas hilflos.

Außerdem wird die gemeindliche Abwasserablage mehr als üblich verschmutzt und auch das erhöht die Kosten - für alle.

Das Thema, dass man diesen DRECK aufgrund der Staubentwicklung auch schlucken muss, wird die FWG noch ansprechen. Entsprechende Anträge wird die FWG demnächst einbringen.

Dafür haben wir bereits eine Staub-Dokumentation erstellt. Wenn gewünscht, kann die FWG entsprechende Bildnachweise erbringen.

Erfreulich war, dass der CDU-Fraktionsvorsitzende Norbert Esser sich ebenfalls massiv über Staubbelastungen beklagte. Da scheint aus FWG-Sicht eine gemeinsame Basis für Forderungen gegenüber RWE vorhanden sein.

In der Aussschuss-Sitzung erinnerten wird daran, dass es der FWG zu verdanken ist, dass der Rat eine Resolution verabschiedete, das Berggesetz zu Gunsten der Betroffenen zu ändern. Nun muss der nächste Schritt folgen, denn vom Staub sind mehr Bürger betroffen als von Schäden am Eigentum.

15.2.08: Bündnis 90/Die Grünen aufgewacht?

In der vergangenen Woche wies nun auch der Vorsitzende der Jüchener Bündnis 90/Die Grünen, Peter Dederichs, in Presseveröffentlichungen auf Feinstaub hin, sprach jedoch von Luftverschmutzungen, die der Wäsche im Garten einen Grauschleier verpassen.

Festzustellen bleibt, dass der Grünen-Vorsitzende, der sich in der Vergangenheit nachweislich wiederholt für den Tagebau stark machte, offenbar das Problem nicht richtig kennt, denn der Grauschleier in der Wäsche und der auf den Fensterbänken und Fahrzeugen feststellbare dunke Staub ist nur Grobstaub und unproblematisch. Feinstaub ist dagegen unsichtbar.

Beregungsanlage - im November - durchaus denkbar für "Waschstraßen".



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