Zur Dichtigkeitsprüfung hatte die Verwaltung dem Betriebsausschuss eine Vorlage zukommen lassen, wie diese Tätigkeit seitens des Abwasserbetriebes kostengünstig durchgeführt werden könnte.
Laut Vorlage entstünden den Eigentümern keine separate Kosten, stattdessen würde sich die Abwassergebühr um 5 Cent je cbm Schmutzwasser erhöhen. Berechnet wurden Material-, Sach- und Personalkosten. Die Verwaltung kam zur Feststellung, dass der Abwasserbetrieb die Leistung ca. 150 Euro, also für ca. 340 Euro, billiger anbieten könnte, wenn alle zu klärenden rechtliche Dinge das zuließen.
Das scheint der FWG-Fraktion abwegig. Die Kalkulation der Verwaltung geht von (allen) 7.300 Hausanschlüssen aus. Das ist unrealistisch, da niemand von der Gemeinde verpflichtet werden kann, was er mit seinem Privateigentum macht. Je mehr Eigentümer sich nicht beteiligen, umso teurer wird die Schmutzwassergebühr. Der Abwasserbetrieb muss nämlich kostendeckend arbeiten. Was passiert mit denen, die sich privater Anbieter bedienen oder vielleicht schon bedient haben? Diese könnten klagen und bekämen mit Sicherheit Recht.
Oder: Bei einem Verbrauch von 100 cbm ergäbe sich bei 5 Cent eine jährliche Belastung von 5 Euro. Da die VW mit 20 Jahren kalkuliert, wären das 100 Euro für die Prüfung. Verbraucht ein gleichgroßer Haushalt jedoch 200 ccm, kostet ihm die Prüfung 200 €. Auch hier würde eine Klage zum Erfolg führen.
Wenn der Abwasserbetrieb eine Leistung im privaten Bereich erbringt, darf die nie auf die Gebühr berechnet werden.
Zum Arbeitsaufwand: Zwei Prüfer sollen zwei Anlagen am Tag prüfen können. Nachfragen bei einem Unternehmer ergaben, dass dies realistisch ist. Dann stellt sich aber die Frage, wie man bis Ende 2015 alle 7300 Anschlüsse abarbeiten will.
Die FWG rät allen Eigentümern abzuwarten, bis weitere Details in der Novembersitzung des Betriebsausschusses bekannt werden.
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nachweisen, dass die Abwasserleitung auf dem Grundstück einschließlich Übergabeschacht auf Dichtigkeit geprüft ist (s. §61 a des Landeswassergesetzes NRW). Dahinter ist die Gemeinde Jüchen in der Pflicht.
Bei dezentralen Systemen müssen die Hauskläranlage und die Abwasserleitung auf dem Grundstück bis zur genehmigten Einleitungsstelle untersucht werden.
Damit soll eine Grundwasserverschmutzung durch austretendes Schmutzwasser verhindert werden. Zudem geht es um die Vermeidung von über Risse in die Schmutzwasserleitung eindringendem Grundwasser. In dem Fall werden die Kläranlagen zusätzlich belastet.
Nach bisherigen Erkenntnissen sind in Deutschland 70 bis 90 Prozent der Abwasserkanäle undicht.
Für die Dichtigkeitsprüfung muss jeder Hausanschluss aufwendig gespült und danach mit einer Kamera an einem kleinen Roboter gefilmt werden. Damit wäre die Dichtigkeitsprüfung dokumentiert und nachgewiesen.
Es können Kosten von ca. 300 bis 500 Euro für etwa 10 Meter private Abwasserleitung auf Hausbesitzer zukommen.
Als Schutz vor unseriösen Kanalhaien sollte der Hausbesitzer nachfragen, ob das Unternehmen auf Listen mit sachkundigen Firmen der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer sowie die Ingenieursinnung Bau steht.
Die Prüfung ist alle 20 Jahre zu wiederholen.
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