eine Rederechtbegrenzung. Das Rederecht sei "ein wichtiges Teilrecht des freien Mandatsausübungsrechtes und steht daher allen Mandatsträgern zu.", so der Landrat.
Der Landrat wies den Bürgermeister in dem uns vorliegenden Schreiben darauf hin und bat, die vorgenommenen Änderungen der Geschäftsordnung zu überdenken. Stefan Thomaßen: "Endlich! Der Landrat scheint wenigstens eine neutrale Brille aufgesetzt zu haben. Es ist eine absolute Unverschämtheit gewesen, politisch unbequemen Leuten den Mund verbieten zu wollen. Es wird Zeit, dem arroganten Auftreten bestimmter Fraktionen einen Riegel vorzuschieben."
Bleibt abzuwarten wie unsere Mehrheiten und der Bürgermeister damit umgehen. Wahrscheinlich muss Herr Bürgermeister sich das Einverständnis erst abholen...
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Sprechzeit bei Haushaltsreden. Die Jüchener Jamaika-Koalition beschlossen, dass Fraktionen maximal 20 Minuten sprechen dürfen. Der fraktionslose Heiner Lindgens dagegen nur fünf Minuten.
Die FWG und einige weitere Ratsmitglieder fanden das undemokratisch. Fraktionsvorsitzender Gerolf Hommel: "Aus demokratischer Sicht ist die Vorlage nicht in Ordnung. Unsere Fraktion kommt mit 20 Minuten Maximal-Redezeit zwar aus, trotzdem sind wir gegen solche Regelungen."
Enttäuschend, dass die FDP um Herrn Altenberg wieder einmal eingeknickt ist und für den Antrag stimmte, obwohl er sich in der Öffentlichkeit zuvor anders platzierte. Ein "Fau Pax" der Liberalen!
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