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21.8.08: Stellungnahme der FWG-Fraktion

Frau Bürgermeisterin, meine Damen und Herren,

als stellvertretender Vorsitzender der Ratsfraktion gebe ich folgende Stellungnahme ab:

Die Verwaltung kreidet Gerolf Hommel vier Sätze an, die der Vorlage zu entnehmen sind. Gerolf Hommel hat die Erklärungen, die ihm angekreidet werden, als Vorsitzender der FWG-Fraktion abgegeben. Wenn jetzt ihm der Prozess gemacht werden soll, dann will die Ratsmehrheit die ganze Fraktion treffen und zum Schweigen bringen.


Ohne jeden Zweifel respektiert jeder unserer Fraktion die Pflicht zur Verschwiegenheit. Wir respektieren und dienen den Gesetzen.

Hier geht es jedoch nicht um einen Verstoß gegen das Gesetz, sondern um einen angeblichen Verstoß. Dieser liegt nicht vor.

Gerolf Hommel hat nicht gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen. Im Anhörungsverfahren hat er gebeten zu erklären, wie er gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen haben soll. Die nun von der Verwaltung zitierten 4 Sätze mögen der Streitpunkt sein, jedoch sind sie keine Begründung für einen Verstoß. Diese Sätze können auch nicht belegen, dass der Gemeinde Schaden entstanden ist.

Die VW verweist lediglich darauf, dass die beiden Vereinbarungen mit RWE gegen den Willen der FWG-Fraktion in nichtöffentlicher Sitzung beraten wurden. Darüber hinaus müsste es sich ja auch um eine nichtöffentliche Sitzung gehandelt haben. Die Nichtöffentlichkeit einer Sitzung ist hergestellt, wenn keine Personen anwesend sind, die nicht der Verschwiegenheitspflicht gegenüber der Gemeinde unterliegen. Das betont die Verwaltung in ihrer Vorlage.

Am angeblichen nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Rates am 5.5.08 nahmen 2 Vertreter von RWE teil. Damit war die Nichtöffentlichkeit nicht hergestellt, die Beratungen über die Vereinbarungen waren somit öffentlich.

Die Nichtöffentlichkeit einer Beratung hat den Sinn und Zweck, das Gegenüber der Gemeinde nicht zu informieren und den Gang der Beratung zu schützen.

Man muss sich das vorstellen: Das Gegenüber der Gemeinde nimmt an der Sitzung teil, diskutiert mit und der Bürger soll dumm gehalten werden?
Was ist das für ein Demokratieverständnis?

Ich stelle fest: Die Ratsmehrheit hat ihre Mehrheit dazu missbraucht, um Ergebnisse einer wichtigen Angelegenheit der öffentlichen Diskussion zu entziehen. Weiterhin versucht man, unsere Fraktion aufgrund unserer kritischen Haltung mundtot zu machen. Weiterhin wurde zugelassen, dass kritische Diskussionsbeiträge unseres Vorsitzenden sowie der gesamte Gang der Beratung und die Abstimmung von Vertretern der Fa. RWE unmittelbar mitverfolgt werden konnten. Offensichtlich möchte die Ratsmehrheit jede öffentliche Diskussion über die tatsächlichen Belastungen aus dem Tagebau verhindern.

Es ist nicht nur gutes Recht, sondern auch die Pflicht eines Ratsmitgliedes offen zu erklären, wo das Wohl der Gemeinde gefährdet wird. Das Wohl der Gemeinde wird nicht durch Kritik an der Vereinbarung gefährdet, sondern durch die Geheimhaltungstaktik der Ratsmehrheit, die nur einem nutzt: dem Gegner der Gemeinde, in diesem Fall RWE Power. Und das erst recht, wenn die Mehrheit ihr Tun unter der Decke halten will. Es ist das Recht des Bürgers, über alle wichtigen Angelegenheiten informiert zu werden. Und nicht nur über das, was der Mehrheit nutzt bzw. worüber die Mehrheit reden will.

Abschließend stellt sich die Frage, wo geregelt ist, dass dem Bürger das Ergebnis von Vereinbarungen mit RWE zu verschweigen ist.

Warum hält man unserem Vorsitzenden z. B. die Aussage vor, dass vereinbarter Lärmschutz an der A44 nicht umgesetzt werden soll?

RWE selber verkündet im Internet mit Stolz, aufgrund der Vereinbarung aus 1999 für erforderlichen Lärmschutz an der A44 aufzukommen.

Soll das nun negative Ergebnis verschwiegen werden?

Die FWG-Fraktion lehnt den Beschlussvorschlag ab.

15.5.08: Ein Gedanke zur Verschwiegenheit

An dieser Stelle verweisen wir auf unsere Pressemitteilungen im Zusammenhang mit einem CDU-Presseartikel "Kein Mangel an Unterstützung". Für weitere Informationen klicken Sie bitte den nebenstehenden Link an: Ein Gedanke zur Verschwiegenheitspflicht

11.12.06: Verschwiegenheit allgemein betrachtet

Rats- und Ausschusssitzungen werden unterteilt in öffentliche und nichtöffentliche Teile.
Es ist ein gerne benutztes Mittel der Verwaltung oder der Politik, unangenehme Entscheidungen in nichtöffentlicher Sitzung zu diskutieren und zu entscheiden.

Die Bereiche, die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden müssen, sind begrenzt.

Seit Monaten gibt es Streit zwischen der Bürgermeisterin und uns, was den Bürgern aus nichtöffentlichen Sitzungen mitgeteilt werden darf (Verschwiegenheitspflicht)

Paradebeispiel war Anfang 2006 der Versuch, in der Nähe der Firma 3M für 5 Jahre ein Containerdorf, das den Arbeitern des neu zu errichtenden RWE-Neurath dienen sollte, zu errichten. Für uns stand nicht die Pachteinnahme im Vordergrund, sondern die Sicherheit der Bürger und ein Verkauf, damit dort eine Firmengründung möglich wird.

Obwohl diese Sache nichtöffentlich behandelt wurde, haben wir die Presse eingeschaltet. Der Druck der Öffentlichkeit sorgte letztlich dafür, dass das Containerdorf verhindert wurde. Viel besser jedoch: das Grundstück wurde nun an eine Mönchengladbacher Firma verkauft, die sich dort ansiedeln möchte.

Unsere Bürgermeisterin hat zwischenzeitlich unsere Aufsichtsbehörde eingeschaltet.
Beide sind der Meinung, dass NICHTS, aber auch gar nichts aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Außen dringen darf.

Wir bleiben bei unserer gegenteiligen Meinung:

Auch wenn man meint, alles sei geregelt, gibt es Ausnahmen. Nachfolgend stellen wir dar, warum für uns keine grundsätzliche Verschwiegenheit gilt.

Ein Grundsatz bleibt: Schweigen über alles, was der Gemeinde (Bürger) oder den berechtigten Interessen Einzelner schadet.

Dazu gehört auch das nichtöffentliche Abstimmungsverhalten oder die Meinungsabgabe der Rats- u. Ausschussmitglieder. Ebenso zählen Geschäfts- u. Betriebsgeheimnisse dazu.Einzelheiten über einzelne Bürger sind immer zu verschweigen.

Generell lässt sich zu fast allen anderen Sachen sagen: kein Ergebnis ist zu verschweigen, aber der Gang der Beratung und schützenswerte Einzelheiten.

Zu den schützenswerten Dingen gehören insbesondere: Personalangelegenheiten, Abgabenordnung, Grundstücksangelegenheiten, Auftragsvergaben, Planungsabsichten.

Aber, trotzdem gibt es auch hier Ausnahmen:

Personalangelegenheiten: So würden wir dem Bürger z. B. sagen, dass ein z. B. CDU nahe stehender Beamter/Angestellter befördert werden soll oder wurde. Sagen würden wir auch, wie hoch der monatliche Mehrverdienst wäre.

Grundstücksangelegenheiten: Das die Gemeinde ein Grundstück verkauft ist nie geheim. Der Preis ist immer geheim, außer es wäre ein Festpreis, wie in Baugebiete üblich. Auch dass die Fa. HAWA das oben angesprochene Grundstück gekauft hat, ist kein Geheimnis, da sie als juristische Person nicht dem Datenschutzgesetz unterliegt. Den Preis werden wir Ihnen, liebe Leserin und Leser, aber nicht verraten – denn dieser ist als geheim zu behandeln. Hätte jedoch der Herr X, Inhaber der Firma, dieses Grundstück gekauft, würden wir dies nicht publik machen.

Auftragsvergaben: Aufträge an Baufirmen sind zum Beispiel nie ein Geheimnis, sehr wohl der der Auftragspreis.

Planungsabsichten: Veröffentlichungen dürfen keine Spekulationsmöglichkeiten aufkommen lassen. Wenn jedoch z. B. ganz Stessen weiß, das die Gemeinde an der Straße X ein Gewerbegebiet plant, gibt es keine Verschwiegenheitspflicht mehr.

Auf unserer Anforderung hin wurde vor Kurzem der Antrag der Verwaltung für die Reise des Ratsmitgliedes Kreutz (CDU) zur EXPO nach München, vom nichtöffentlichen in den öffentlichen Teil verlegt. Da diese Reise vom Bürger bezahlt wird, waren wir der Meinung, das so etwas öffentlich diskutiert werden muss. So geschah es dann auch.
Dies ist das typische Beispiel, wenn man Dinge nichtöffentlich behandeln möchte.

Im Sinne des Bürgers muss die Kommune die Grundsätze der offenen demokratischen Kontrolle beachten.


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